Aufgrund der neusten Allgemeinverfügung im Landkreis Esslingen, gilt für den öffentlichen Raum (und damit auch für das Sportgelände der SG Eintracht Sirnau) folgendes:
- Grundsätzlich gilt für alle Personen auf dem Sportgelände das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfeldes.
- Sofern der Mindestabstand aufgrund räumlicher Gegebenheiten nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Hiervon ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Diese Regelung betrifft das gesamte Sportgelände.